06. Dezember, 2021 Luca Marc Briesch

Ab dem 04.03.2022 gilt 3G // Aktuelle Regelungen der Coronaverordnung

Wichtige Infos für unsere Mannschaften sowie für kommende Gegner
Ab dem 04.03.2022

Um an Training oder Wettkampfspielen teilnehmen zu können, ist für Personen ab 18 Jahren ein gültiger Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder der Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Test.
Gemäß der Coronaverordnung reicht hierfür auch ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Antigen-Selbsttest.
Bevorzugt werden natürlich an Teststellen ausgestellte Testzertifikate, für unsere Mitglieder stellen wir kostenfrei diese Selbsttests.
In Ausnahmefällen bieten wir unseren Gästen für den Selbstkostenpreis von 5 € an, einen Selbsttest von uns zu erwerben.
Dieser ist allerdings lediglich für die Veranstaltung, also das Training oder dem Meisterschaftsspiel, gültig und wird nicht als Nachweis an anderen Stellen anerkannt.

Minderjährige sind von der Testpflicht befreit!
Wir werden dies kontrollieren, also bitte die entsprechenden Nachweise bereithalten und unaufgefordert vorzeigen.

Ansonsten gilt auch bei uns das Hygienekonzept des RTTVR, welches regelmäßig überarbeitet und an die entsprechende Coronaverordnung des Landes bezüglich auf Sport in Innenräumen angepasst wird.

Die gültige Coronaverordnung des Landes findet hier .